HANDMADE NATURE
Umsetzung praktischer Naturschutzmaßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft des Erzgebirges -Kru né hory
Im Rahmen des Kooperationsprogramms Freistaat Sachsen Tschechische Republik Interreg VA 2014-2020
Das Erzgebirge gilt - zumindest in seinem deutschen Teil - als das am dichtesten besiedelte Mittelgebirge Europas. Der Mensch hat hier deutliche Spuren in der Landschaft hinterlassen. Im Laufe der Jahrhunderte entstand eine vielfältige Kulturlandschaft. Dem Wirken des Menschen sind zahlreiche, heute meistens als gefährdet eingestufte Lebensräume, zu verdanken. Diese sind sozusagen "handgemacht".
Schwerpunkt in unserem Projekt sind Kulturlandschaftselemente beiderseits der Grenze, die auf Landwirtschaft und Fischerei zurückgehen. Dazu zählen u.a. Bergwiesen, Feucht- und Nasswiesen, Zwergstrauchheiden, naturnahe Teiche, Streuobstwiesen und traditionelle Gärten. Sie bieten Lebensraum für Arten wie Perücken-Flockenblume, Feuer-Lilie, Braunkehlchen, Wachtelkönig, Kreuzotter, Waldeidechse, Arnika, Blaugrüne Mosaikjungfer, Knoblauchkröte, Haussperling, Bienen, Hummeln und alte regionaltypische Obstsorten.
Ohne das weitere Wirken des Menschen würden sich die Kulturlandschaftselemente so verändern, dass sie als Lebensraum für die ehemals hier vorkommenden Arten verloren wären. Für manche Arten sind sie sogar existentiell notwendig für deren Fortbestand.
Gegenüber der historischen Nutzung, der wir die Entstehung der Kulturlandschaftselemente verdanken, haben unsere heutigen Bestrebungen beiderseits der Grenze eine andere Motivation. Uns geht es um den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft des deutschen und tschechischen Erzgebirges, um Daseinsvorsorge und Generationenverantwortung. Mit den Projekt HANDMADE NATURE möchten wir als Projektpartner den Fokus auf den notwendigen Erhalt von Kulturlandschaftselementen als Lebensräume für gefährdete Pflanzen und Tieren lenken. Dazu wollen wir gemeinsam zahlreiche Maßnahmen im praktischen Arten- und Biotopschutz, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen. Die Bezeichnung "handmade" steht dabei für die Notwendigkeit für der Erhaltung der Kulturlandschaftselemente etwas zu tun und gleichzeitig für das Güte- und Qualitätsmerkmal, mit dem man den Begriff "handmade" ("handgemacht") verbindet.
Die Maßnahmen des Projektes zielen auf die Bewahrung bzw. Wiederherstellung von wertvollen Kulturlandschaftselementen als Lebensraum von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bzw. auf die Vermittlung von Wissen zu diesen. Die Projektpartner sind gemeinsam an der Umsetzung und Finanzierung der geplanten Meilensteine des Projektes beteiligt.
In drei Jahren Projektlaufzeit (2018-2020) sollen miteinander folgende Ziele erreicht werden:
Neuanlage einer Streuobstwiese in Chomutov durch Pflanzung historischer Sorten aus Deutschland und Tschechien
Erweiterung und Pflege der Streuobstwiesen im Naturschutzzentrum und im Zoopark Chomutov
Neuanlage von Themengärten "Schaugarten Erzgebirgsflora" im Naturschutzzentrum und im Zoopark Chomutov zur Vorstellung typischer Arten der Erzgebirgswiesen
Entwicklung eines Pflege- und Managementkonzeptes zum Erhalt der Feuer-Lilie (Lilium bulbiferum)
Neuschaffung und Wiederherstellung von Lebensraum für die Kreuzotter im Zechengrund bei Oberwiesenthal
Neuanlage eines Schaubiotopes für die Kreuzotter im Zoopark in Chomutov
Neuanlage einer artenreichen Wiese des Erzgebirgsvorlandes in Chomutov
Renaturierung einer Bergwiese im FFH-Gebiet "Preßnitz- und Rauschenbachtal, NSG "Rauschenbachtal" mittels Heudruschverfahren
Renaturierung eines Amphibien-Laichgewässers auf dem Gelände des Naturschutzzentrums
Renaturierung eines Teiches mit naturnah gestaltetem Uferbereich im Zoopark Chomutov
Begleitet werden die praktischen Maßnahmen durch öffentliche Veranstaltungen beiderseits der Grenze und die Herausgabe von Broschüren und Flyern.
Effizienzkontrollen 2015 - 2017 auf Pflegeflächen im Erzgebirgskreis
Seit vielen Jahren erhebt das Naturschutzzentrum Erzgebirge kontinuierlich Geländedaten zur Vegetationsentwicklung in naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräumen des Erzgebirgskreises. Beginnend im Jahr 2000 hat das Naturschutzzentrum Erzgebirge jährlich (wegen fehlender Fördermittel mit Ausnahme des Jahres 2008) auf ausgewählten Flächen der Naturschutz-Wiesenpflege des Altkreises Annaberg die Bestandsentwicklung von Pflanzen dokumentiert. Im Bereich der Altkreise Stollberg und Aue-Schwarzenberg begann man im Jahr 2002 bzw. 2006 mit der Dauerbeobachtung. Mittlerweile liegt damit sachsenweit einzigartiges Datenmaterial zur Langzeitbeobachtung (bis 16 Jahre!) auf Pflegeflächen vor.
Die langjährigen Erhebungen im Zeitraum 2000-2016 erfolgten auf Flächen im Bereich der Altkreise Annaberg, Stollberg und Aue-Schwarzenberg durch die Naturschutzzentrum Annaberg gGmbH bzw. den Zweckverband "Naturschutzstation Westerzgebirge" (beide seit 2010 gemeinsam als Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH).
Die Flächen auf denen sich die Dauerquadranten befinden stellen einen Querschnitt der verschiedenen schützenswerten Lebensräume im Erzgebirgskreis dar. Sie stehen stellvertretend für die zahlreichen mageren Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Nieder- und Zwischenmoore, Feucht- und Nasswiesen sowie Sümpfe, auf denen jährlich Pflegemaßnahmen (Mahd mit Beräumung) stattfinden. Die meisten der Flächen liegen in Schutzgebieten nach sächsischem und/ oder EU-Naturschutzrecht.Die Ergebnisse liefern wertvolle Aussagen zur Entwicklung der Flächen. Sie zeigen, ob die Pflege vor Ort erfolgreich war und / oder ob Änderungen erforderlich sind. Grundsätzlich lässt sich anhand der Ergebnisse ablesen, dass die Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis eine erfolgreiche Maßnahme zur Umsetzung von Naturschutzzielen ist. Die Effizienzkontrollen 2015 und 2016 erfolgten auf 63 Dauerbeobachtungsflächen. Diese sind kreisförmig und ca. 25 qm groß. Die Kreismitte ist durch einen Blockmagneten markiert und durch einen Metalldetektor auf eine Positionsgenauigkeit von ca. 5 cm ermittelbar. Zusätzlich erfolgt die Positionsbestimmung mittels Lasermessgerät TruPulse 360 B. Zur Auswahl der Dauerbeobachtungsflächen s. Broschüre "Untersuchungen zum Erfolg der langjährigen Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis" (Hrsg.: NSZ Erzgebirge 2015).
Der jährliche Erfassungszeitraum beginnt ab Anfang Juni vor Beginn der Pflegearbeiten und erstreckt sich je nach Witterung und Höhenlage in Abhängigkeit der Vegetationsentwicklung und des Pflegeeinsatzes bis Anfang Juli.
Die Vegetationsaufnahmen erfolgen nach der Methodik Braun-Blanquet, die Zeigerwerte folgen Ellenberg 1992 bzw. 1994 (s.u.).
Die bis 2015 für die Auswertung verwendeten sog. "Arten mit besonderen fachlichen Handlungsbedarf im Freistaat Sachsen (Stand: 01. Oktober 2011)" wurden an die Arten der Liste A - Förderfähige Inhalte und Aufgaben nach B.2
Studien zur Dokumentation von Artvorkommen, Stand 06.02.2015 angepasst. (Pflegezieltabelle und Ergebnisblätter).
- Weitere Informationen zur Effizienzkontrolle auf Pflegeflächen des NSZ Erzgebirge sowie einige detaillierte Auswertungen für ausgewählte Bauerbeobachtungsflächen (DBF 4, 6, 21, 26, 32, 44 und 50) bietet die Broschüre "Untersuchungen zum Erfolg der langjährigen Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis" (Hrsg.: NSZ Erzgebirge 2015).
Natura2000-Schutzgebietsbetreuung im Erzgebirgskreis 2015 und 2016 bis 2018
In der Ausgabe Nr. 5 vom 8. Juni 2009 des Landkreiskuriers wurde über ein Pilotprojekt des Naturschutzes informiert, welches die Betreuung von Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) sowie Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) als Bestandteile des kohärenten europäischen Schutzgebietssystems NATURA-2000 durch ehrenamtliches Naturschutzpersonal zum Inhalt hatte. Für die Betreuungstätigkeit bestellte die Landesdirektion Chemnitz (jetzt LD Sachsen) in
Abstimmung mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis 13 Personen.
Da das Pilotprojekt "Gebietsbetreuung Natura 2000" (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20033.htm) als zweckmäßig und damit erfolgreich beurteilt wurde, wird es jetzt in Kooperation zwischen dem Landratsamt Erzgebirgskreis und dem Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH (Naturschutzzentrum - NSZ) fortgesetzt. Im Erzgebirgskreis werden somit bis Ende Oktober 2018 nachfolgende 17 Natura 2000-Gebiete betreut:
FFH-Gebiete:
"Mothäuser Heide", "Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee", "Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee", "Moorgebiet Rotes Wasser", "Natzschungtal", "Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung", "Kriegwaldmoore", "Preßnitz- und Rauschenbachtal", "Pöhlbachtal", "Schwarzwassertal und Burkhardtswald", "Bergwiesen um Sosa", "Tal der Großen Bockau", "Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt", "Bergwiesen um Schönheide und Stützengrün" sowie "Griesbachgebiet";
Europäische Vogelschutzgebiete:
"Erzgebirgskamm bei Satzung" und "Westerzgebirge".
Das NSZ wird für die Erfüllung dieser Aufgabe 13 Personen einbeziehen, von denen 12 bereits im Pilotprojekt mitgewirkt haben und auch 11 durch den Erzgebirgskreis bereits mehr oder weniger langjährig als ehrenamtliche Naturschutzbedienstete berufen sind. Sie verfügen deshalb über einschlägige Kenntnisse zur Ausstattung dieser Gebiete mit schutzwürdigen und -bedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen und sind deshalb in die Lage versetzt, diese vereinbarungsgemäß zu dokumentieren.
Weiterer Zweck der Betreuung ist die Feststellung von Beeinträchtigungen in den NATURA -2000-Gebieten und das Unterbreiten von Vorschlägen, mit welchen Maßnahmen diese korrigiert werden sollten. Das zur Erfüllung der Vereinbarung tätige Personal des NSZ sowie die 13 Betreuer gelten als Beauftragte des Landratsamtes in seiner Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde und haben deshalb sich aus 65 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz ergebenden Befugnisse.
Diese bestehen darin, während der Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Grundstücke zu betreten oder auf geeigneten Wegen zu befahren. Ihnen ist es im Rahmen der Wahrnehmung der Betretungsbefugnis auch gestattet, dort z.B. Erhebungen und naturschutzfachliche Beobachtungen vorzunehmen. Die beauftragten Mitarbeiter werden sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den Grundeigentümern oder Nutzungsberechtigten bei passender Gelegenheit vorstellen und sich bei Bedarf legitimieren. Soweit sich vor Ort die Möglichkeit ergibt, stehen diese dem Bürger auch für die Beantwortung naturschutzfachlicher Fragen zur Verfügung.
(Quelle: Landkreiskurier 05/2016)
Wir suchen jederzeit und in verschiedenen Regionen des Landkreises naturschutzfachlich qualifizierte Personen für die Übernahme von Schutzgebietsbetreuertätigkeiten im Rahmen des Projektes "Natura 2000 Schutzgebietsbetreuung im Erzgebirgskreis". Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Ines Schürer.
Leiterin Landschaftsplanung, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
Dipl.-Biologin Ines Schürer
Tel.: 03733-5629-21
e-mail: ines.schuerer@naturschutzzentrum-erzgebirge.de
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Renaturierung eines verlandeten Teiches und dazugehörige Grabenpflege im FND "Brutgebiet am Stollteich" Albernau
Zweck der Zuwendung ist die Renaturierung eines verlandeten Wiesenteiches und Teilbereiche des Wasserablaufgrabens auf der Gemarkung Albernau, Gemeinde Zschorlau auf den Flurstücken 170 und 171. Durch die biotopgestaltende Maßnahme wird die Verbesserung von Habitaten für im und am Gewässer lebende Arten und attraktive Strukturen für weitere im FND vorkommende Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Anschaffung von Anbaugeräten für AGRIA und IRUS Geräteträger zur Biotoppflege Anschaffung von zwei Geräteträgern mit Portalmessermähwerk zur Biotoppflege
- Anschaffung eines Hang-Geräteträgers mit Portalmessermähwerk und eines Eisernen Pferdes zur Biotoppflege
- Anschaffung von zwei Einsatzfahrzeugen zum Transport von Personal und Maschinen zur Biotoppflege
- Anschaffung eines Geräteträgers mit Mahd-Anbaugeräten zur Biotoppflege 2016
- Anschaffung eines Geräteträgers mit Mahd-Anbaugeräten zur Biotoppflege 2017
- Anschaffung eines Kurzschnitt-Ladewagens
- Anschaffung eines Schleppers zur Biotoppflege
- Anschaffung von 2 ATV/Quad zur Biomasseberäumung im Rahmen der Biotoppflege
- Anschaffung von 2 Einsatzfahrzeugen VW Transporter Doppelkabine mit Pritsche
- Anschaffung von Landschaftspflegetechnik, Geräteträger, Anbaugeräte, Transportanhänger
Zweck der Zuwendung für die Anschaffungen von Geräten, Maschinen und Einsatzfahrzeugen ist die fach- und termingerechte Durchführung der Pflege zahlreicher Biotopflächen
(gesetzlich geschützte Biotope) auf einer Fläche von mindestens 200 ha im Erzgebirgskreis und damit Erhaltung der typischen Grünlandausprägung.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den
Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder
anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.3, Technik und Ausstattung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Grabenpflege und Stockrodung im Bereich des FND Galgenspitze Zwönitz
Die Zuwendung beinhaltet Mittel für eine Gehölzbeseitigung sowie die Grabenpflege auf dem Flurstück 799 der Gemarkung Zwönitz. Die Grabenpflege hat auf mindestens 41 m des im Osten befindlichen Grabens zu erfolgen. Es sind 15 Stöcke auf dem benannten Flurstück zu roden. Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Grabensystems im Gebiet und zum Schutz gegen Einschlämmung auf den Biotoppflegeflächen. Durch die Maßnahme kann der gebietstypische Artenreichtum erhalten bleiben.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Sammelantrag Grabenpflegen in Schutzgebieten des Erzgebirgskreises 2017
Die Zuwendung beinhaltet die Grabenpflege in
Stützengrün Gemarkung Lichtenau FS 69/0, 388/0
Zwönitz Gemarkung Dorfchemnitz FS 691/6, 692/5
Zwönitz Gemarkung Niederzwönitz FS 441/0, 418/2
Zwönitz Gemarkung Brünlos FS 270/5
zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen und Biotope auf diesen Flächen. Die Pflege hat mindestens auf einer Gesamtlänge (Summe der Einzelgräben) von 1.500 m zu erfolgen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee
Die Zuwendung beinhaltet die Gehölzbeseitigung auf dem Flurstück 16 der Gemarkung Oberjugel, Gemeinde Johanngeorgenstadt zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps bzw. Biotops auf dieser Fläche. Es sind 153 Bäume zu entfernen. Dies dient der Erhaltung und Entwicklung der offenen, blütenreichen Wiesenflächen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet Fichtelbergwiesen Zechengrund
Zweck der Zuwendung ist die aus naturschutzfachlicher Sicht erforderliche Beseitigung von Gehölzen zur Erhaltung und Entwicklung von Offenlandstandorten (Mähwiesen, trockene Heiden und artenreiche Borstgrasrasen) im Bereich Zechengrund des NSG "Fichtelberg" in der Gemarkung Oberwiesenthal, Flurstücke 424, 429, 433, 434, 435, 453, 455, 463, 465).
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten
(Förderrichtlinie Ausgleichszulage - RL AZL 2015) vom 11. Oktober 2016 (SächsABI. S. 1335)
Ihr Antrag vom 03.05.2016 im Rahmen des Sammelantrages 2016
Anlage 1: Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Anlage 2: Flächenübersicht für Ausgleichszulage
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erlässt folgenden
Bescheid
Für das Antragsjahr 2016 wird Ihnen eine Ausgleichszulage für 5,1164 ha Fläche in benachteiligten Gebieten in Höhe von insgesamt 341,92 EUR gewährt.
Zuwendungszweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt gemäß der Förderrichtlinie Ausgleichszulage Zahlungen für die Bewirtschaftung in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage). Ziel der Gewährung der Ausgleichszulage ist es in benachteiligten Gebieten zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und damit zur Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen sowie Flächenstilllegungen und dem Verlust der Artenvielfalt vorzubeugen. Die Ausgleichszulage wird zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die in benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Landwirten im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen, gewährt.
Die Anlagen 1 und 2, Ihr Antrag vom 03.05.2016 und die Förderrichtlinie Ausgleichszulage die Sie insbesondere im Internet https://www.smul.sachsen.de/foerderung/126.htm oder in den Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) sowie Informations- und Servicestellen (ISS) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einsehen können, sind Bestandteil des Bescheids und für die Gewährung der Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten verbindlich.
Agrar- oder Grünlandflächen prägen die Landschaft in Deutschland. Genau diese Flächen sind von besonderer Bedeutung für den Schutz der Umwelt sowie unserer Kulturlandschaft.
Auch das Naturschutzzentrum Erzgebirge gemeinnützige GmbH beantragt und bewahrt Grünlandflächen über das Programm "Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen". Besonders umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben wie die gute fachliche Praxis
hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumweltprogramme gefördert werden.
Unser Betrieb hat Zahlungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz erhalten.
Zum Programm "Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" für den Zeitraum 2014 bis 2020 im Fördergrundsatz "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung" gehören:
- Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung
- Förderung des Ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren
- Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
- Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren
- Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft