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Naturschutzgroßprojekt Bergwiesen

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Informationen zu einem möglichen Naturschutzgroßprojekt finden Sie hier:

1. 25 Fragen und 25 Antworten zu einem möglichen Naturschutzgroßprojekt im Erzgebirgskreis (Register)

2. Kurzinformationen zur Machbarkeitsstudie Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Erzgebirgskreis“ (pdf-Datei, ca. 16 MB)

3. Informationen des Bundesamts für Naturschutz zur Richtlinie „chance.natur“ Link: https://www.bfn.de/foerderung/naturschutzgrossprojekt.html



25 Fragen und 25 Antworten zu einem möglichen Naturschutzgroßprojekt (NGP) im Erzgebirgskreis

…es antwortet Claudia Pommer, Geschäftsführerin der Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH.


1. Welches Ziel verfolgt das Projekt?

Schwerpunkt im Projekt bildet die langfristige/dauerhafte Sicherung artenreicher Wiesen u.a. erzgebirgstypischer Biotope wie Kleinteiche und Hecken bzw. Steinrücken mit all Ihren typischen Arten und Bewohnern.

Diese Biotope sollen in einem möglichst zusammenhängenden Flächenkorridor (Im vorgeschlagenen Gebiet 1 z.B. von den „Hermannsdorfer Wiesen“, über die „Scheibenberger Heide“ bis zum „Zechengrund“ nach Oberwiesenthal) entwickelt werden, um den Wiesenarten ausreichend großen Raum zur Verfügung zu stellen, der ein langfristiges Überleben sichert.

Da diese Biotope menschengemacht sind, können diese auch nur von Menschen weiter gepflegt werden. Deshalb ist es ein weiteres Ziel Sie, als Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Sie als Landwirtinnen und Landwirte vor Ort bei der Pflege einzubeziehen.

Darüber hinaus soll es ein reichhaltiges Informationsleben zum Projekt geben. Dies können Projektfeste, Exkursionen, Filme, Ausstellungen, Aktionen mit Schulen oder digitale Medienangebote sein.

Im Wesentlichen werden drei Hauptziele verfolgt:

- Sicherung und Aufwertung dieser Kulturlandschaft mit ihren gefährdeten Biotoptypen

- Erhaltung und Entwicklung der Populationen vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten

- extensive und umweltgerechte Bewirtschaftungsformen finden, die eine nachhaltige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung ermöglichen

2. Weshalb ist ein NGP sinnvoll?

Derzeit gibt es noch kleinere Schutzgebiete, die Reste artenreicher Wiesen und anderer artenreicher Biotope enthalten, jedoch nicht im Verbund miteinander stehen. Dadurch sind Populationen bestimmter Arten inzwischen sehr klein und damit auch stark gefährdet wie bspw. die Population der Orchideen „Händelwurz“ oder „Grüne Hohlzunge“.

Die genetische Vielfalt ist z.B. nicht mehr groß genug, um das Überleben bei Witterungsextremen zu garantieren, die Standortvielfalt ist derzeit zu klein, um für alle (ehemals) typischen Arten oder bspw. deren Bestäubern Lebensraum zu bieten, es sind zu wenige Individuen vorhanden um eine stabile Population zu erhalten, z. Bsp. der sehr seltene Schmetterling Hochmoorgelbling.

Im Rahmen des Förderprogramms für Naturschutzgroßprojekte „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“ werden seit 1979 national bedeutsame und repräsentative Naturräume Deutschlands geschützt und langfristig gesichert. Nach diesen Kriterien könnte auch die Offenlandschaft unserer Region dazugehören. Wie kein anderes Förderprogramm ist die Förderung von Naturschutzgroßprojekten unmittelbar auf die Verknüpfung der Nutzungsinteressen der Landwirte, der Naturschutzverbände, Kommunen und Touristiker mit den naturschutzfachlichen Anforderungen an eine pflegliche Bewirtschaftung verknüpft. Das zeigt sich bereits bei der Erstellung des Pflegeplanes, in den von Beginn an die Landbewirtschafter, der Forstbetrieb sowie die Landschaftspflege- und Naturschutzverbände einbezogen werden.

3. Ist ein NGP im Erzgebirge überhaupt notwendig – hier bei uns ist die Natur doch so schön?

Stimmt, die Natur ist im Erzgebirge noch sehr schön. Es gibt zumindest kleinflächig – überwiegend in den Schutzgebieten – noch artenreiche Fleckchen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese stark gefährdet sind.

Stellen Sie sich das Erzgebirge vor 600 oder 300 Jahren vor. Das war die Zeit in der sich diese artenreichen Kulturbiotope durch die damals übliche Landnutzung entwickelt haben. Es gab Wald, ein paar wenige, zunächst relativ kleine Siedlungen, wenige Städte und extensiv bewirtschafteten Acker und Grünland, z.T. mit Hecken und Steinrücken. Extensiv bedeutet, dass keine Kunstdünger, keine Gülle oder keine chemische Stoffe zum Einsatz kamen.

Heute sind viele Steinrücken und Hecken schon verschwunden (z.B. durch Flurbereinigung der 70er Jahre), unbefestigte Feldwege sind größer werdenden Ackerflächen und Intensivgrasland zum Opfer gefallen. Früher nicht vorhandene und unbezahlbare Düngemittel sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen heute jährlich im Einsatz, chemische Mittel zur Bekämpfung von Insekten und Nicht-Nutzpflanzen waren früher gänzlich unbekannt. Nicht falsch verstehen: mit dem Projekt will niemand ins Mittelalter zurück. Aber die für artenreiche Biotope geeignete Fläche ist auf ein Minimum geschrumpft. Solche kleinen Flächen unterliegen auch vielen Einflüssen von „außen“ und vor allem sind diese Flächen nicht miteinander im Kontakt. Das bringt für wenig mobile Arten unheimliche Probleme geeignete Partner zu finden und damit den Erhalt der Art zu sichern.

Deshalb ist auch im Erzgebirge ein Biotopverbund notwendig.

Die Natur im Erzgebirge soll vor allem so schön bleiben und sich flächenhaft weiter vergrößern. Eine intakte und begehbare Natur ist in der heutigen Zeit eines der Hauptkriterien bei der Wahl der Urlaubsziele. Die und die weitere Entwicklung des Tourismus sowie die Erhöhung des Bekanntheitsgrades sind regionale Anliegen vor allem auch in gemeinsamer Verantwortung der handelnden Akteure.

4. Welche Maßnahmen würden denn in einem NGP Bergwiesen umgesetzt?

Wichtige Maßnahmen sind bspw. die Anwendung verschiedener Formen einer extensiven artgerechten Mahd und Beweidung von Wiesen gemeinsam mit den Bewirtschaftern. Auch die Erfassung und Berücksichtigung von Brutplätzen von Wiesenpieper, Feldlerche und Wachtelkönig durch die Sicherung der Brutplätze und eine brutschonende späte Mahd wären wichtige Maßnahmen. Darüber hinaus können Fließgewässer renaturiert, Teiche gepflegt, Hecken und Steinrücken instandgesetzt oder neu angelegt sowie bereits aus der Region verschwundene Arten wieder angesiedelt und der Artenreichtum mit Hilfe der Mähgutübertragung stabilisiert und erhöht werden.

Neben der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung und Aufwertung dieser Kulturlandschaft stellen auch besucherlenkende Maßnahmen einen bedeutenden Teil der Arbeiten eines Großprojektes dar.

5. Welche Vorteile bringt das Projekt im Vergleich zum jetzigen Stand der Naturschutzförderung?

Wichtigste Förderrichtlinie für bspw. Biotopgestaltungen des Naturschutz in Sachsen ist die Richtlinie NE/2014. Bei den Maßnahmen nach der RL NE/2014 handelt es sich i.d.R. um Projekte die maximal 3 Jahre gesichert sind. Derzeit sind Naturschutzmaßnahmen nach der RL NE/2014 deshalb nur temporär gesichert. Mit Hilfe der vorhandenen sächsischen Förderrichtlinien NE/2014 können derzeit i.d.R. nur Einzelobjekte bearbeitet werden. Der bürokratische Aufwand ist sehr hoch, da für jedes Projekt ein Einzelverfahren durchlaufen wird.

In einem NGP können größere Räume betrachtet und gemeinsam mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe gestaltet werden. Es stehen für den Projektzeitraum ausreichend Mittel und personelle Kapazitäten zur Verfügung einen Biotopverbund umzusetzen und dauerhaft – also über das Eigentum oder die langfristige Pacht auch für kommende Generationen - zu sichern. Für diese dauerhafte Sicherung in Form von Flächenerwerb und langfristige Pacht stehen Mittel zur Verfügung und das dafür notwendige Management wird vom BfN gefördert. Ein adäquates Landesförderprogramm steht nicht zur Verfügung.

Die 10-jährige Laufzeit ermöglicht es auch langwierigere Projekte umzusetzen (z.B. Wiederansiedlungen von Arten oder Fließgewässerrenaturierungen). Die 2-3 jährige Vorbereitungszeit in Form des Pflege- und Entwicklungsplans ermöglicht komplex zu arbeiten und die Belange der Kommunen einzuarbeiten.

6. Wenn der Erzgebirgskreis Projektträger werden würde – wieviel kostet den Landkreis das Projekt?

Es wird geschätzt, dass folgende Eigenanteile vom Projektträger gezahlt werden müssten:

- Antragstellung – (schätzungsweise 60.000 €)

-Phase I – Pflege- und Entwicklungsplanung (2-3 Jahre) bis zu 200.000 €/Jahr – Eigenanteil Projektträger ca. 20.000 €/Jahr

-Phase II – Projektumsetzung (regelmäßig bis 10 Jahre) 1.000.000 €/Jahr – Eigenanteil Projektträger ca. 100.000 €/Jahr

- Nach Projektende Flächenverwaltung und Evaluierung (schätzungsweise 100.000 €/Jahr)

Die Kosten hängen u.a. auch mit der Gebietsgröße zusammen.

7. Ist das nicht Steuerverschwendung?

Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen - unseres Artenreichtums-, unserer Naturausstattung kann nicht als Steuerverschwendung angesehen werden – Geld kann niemand von uns verdauen, den Käse aus gutem Bergwiesenheu schon.

Spaß beiseite: Es ist gut und clever angelegtes Geld, um unsere biologische Vielfalt effizient zu erhalten. Wir dürfen nicht vergessen: biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage und unsere Lebensversicherung! Sie ist das, worauf wir unser Leben aufbauen. Ohne diese biologische Vielfalt funktioniert nichts. Und wir sind als Menschheit gerade dabei diese Lebensversicherung und Lebensgrundlagen aufs Spiel zu setzen. Die Artenverluste sind beängstigend. Wir müssen stärker als bisher unseren Fokus auf Nachhaltigkeit richten und langfristig denken. Wir müssen so leben, dass wir auch in 100 und 3.000 Jahren mindestens genauso gut leben können und wir unser Kapital (also unsere biologische Vielfalt) zur Verfügung haben.

Der Philosoph Schopenhauer sagte mal: Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten, aber alle Professoren dieser Welt können keinen erschaffen. Er hat Recht. Jede Art die wir verlieren, ist unwiederbringlich. Und jede Art ist eine wichtige Art in unseren Ökosystemen.

Diese besonders artenreiche Kulturlandschaft kann aber genauso Grund für Naturtouristen sein, ins Erzgebirge zu kommen. Den Sommertourismus zu stärken gewinnt mit den klimatischen Veränderungen an Bedeutung. Wenn die Welterbegäste die Kulturerbestätten besucht haben, wollen Sie auch darüber hinaus einen vielseitigen und attraktiven Aufenthalt genießen. Dazu sind intakte, artenreiche Kullturlandschaften ein wichtiger Baustein. Schließlich ist der Tourismus auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Erzgebirgskreis.

Außerdem sichern wir historische Kulturbiotope - also auch ein Stück Geschichte. Darauf, dass wir so etwas noch haben, sollten wir stolz sein, wie auf unseren UNESCO-Welterbetitel. Unsere historische und artenreiche Kulturlandschaft mit den blütenbunten Wiesen sollten wir pflegen und unterstützen wie unsere Museen. Nur dass wir mit der biologischen Vielfalt gleichzeitig auch unseren Genpool für künftige Zeiten/Generationen sichern.

8. Was ist der projektbezogenen Planungsraum und was ist das Fördergebiet?

Projektbezogener Planungsraum (pP) – für dieses Gebiet wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt.

Fördergebiet – liegt im projektbezogenen Planungsraum, ist aller Vorrausicht nach kleiner als der pP und dort werden Maßnahmen umgesetzt. Maßnahmen können sein: Flächenerwerb, Pacht, Ausgleichzahlungen, Biotopmanagementmaßnahmen, flankierende Maßnahmen der naturschutzbezogenen Regionalentwicklung wie bspw. Flächentausch.

9. Wie sind die Eigentümer im projektbezogenen Planungsraum betroffen?

Sollten sie eine für das Projekt interessante Fläche (Lage im pP) besitzen, werden Sie von den Mitarbeitern des Projektträgers angesprochen, ob ihre Fläche in das Projekt einbezogen werden darf. Dies ist eine rein freiwillige Entscheidung!

Es ist zu 100% die freie Entscheidung des/der Eigentümer zu sagen, ob ihre Fläche in das Projekt einbezogen werden soll oder nicht.

Im Leitfaden „Chance-Natur“ 2014 ist nachzulesen: „Flächenerwerb und Flächentausch erfolgen auf freiwilliger Basis nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Pächterinnen und Pächtern). Deren frühzeitiger Beteiligung kommt eine besondere Bedeutung zu im Hinblick auf die Realisierbarkeit und den Umsetzungserfolg eines Naturschutzgroßprojekts.“

Das ist deshalb so bedeutend, weil die Umsetzung von Maßnahmen sowie die nachhaltige extensive Bewirtschaftung im Sinne der Projektziele, die vom Zuwendungsgeber auch nach Abschluss der Projektförderung gefordert wird, nur auf Flächen im öffentlichen Eigentum langfristig gesichert ist.

10. Auf welche Weise kann ich als Eigentümerin oder Eigentümer meine Fläche einbringen?

Im Leitfaden zur Förderrichtlinie „chance-natur“ S. 21 heißt es dazu: „Flächenerwerb und Flächentausch erfolgen auf freiwilliger Basis nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Pächterinnen und Pächter).“

Da Verkauf keine Pacht bricht, bleibt der Pachtvertrag bis zum Ende der Laufzeit des bestehenden Pachtvertrages auch weiterhin bestehen, falls der Pächter an der Fortführung des Pachtvertrages interessiert ist. In der Regel wird der Pachtvertrag dann über eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Nur tritt in einem geänderten Vertrag der neue Eigentümer (Projektträger) als Verpächter an die Stelle des Vorbesitzers.

Die Richtlinie „chance.natur“ lässt außerdem auch die Möglichkeit zu, Pachtverträge durch Ablösung in Form von Ausgleichzahlungen vorzeitig aufzulösen.

Der neue Eigentümer bespricht mit ihnen als Bewirtschafter die Realisierungsmöglichkeiten der von ihm angestrebten fachlichen Maßnahmen. Für die Erreichung der Ziele geeignete Maßnahmen werden in der Projektlaufzeit vom Projektträger finanziert bzw. die Kosten aus zur Verfügung stehenden Förderungen bezahlt. Nach Auslaufen der vom Großprojekt finanzierten Maßnahmen können die Flächen wieder in Agrarfördermaßnahmen aufgenommen werden.

11. Angenommen: Ich bin Landwirt und habe landwirtschaftliche Flächen gepachtet. Was passiert, wenn mein Verpächter die landwirtschaftliche Fläche an den Projektträger verkauft?

Im Leitfaden zur Förderrichtlinie „chance-natur“ S. 21 heißt es dazu: „Flächenerwerb und Flächentausch erfolgen auf freiwilliger Basis nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Pächterinnen und Pächter).“

Da Verkauf keine Pacht bricht, bleibt der Pachtvertrag bis zum Ende der Laufzeit des bestehenden Pachtvertrages auch weiterhin bestehen, falls der Pächter an der Fortführung des Pachtvertrages interessiert ist. In der Regel wird der Pachtvertrag dann über eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Nur tritt in einem geänderten Vertrag der neue Eigentümer (Projektträger) als Verpächter an die Stelle des Vorbesitzers.

Die Richtlinie „chance.natur“ lässt außerdem auch die Möglichkeit zu, Pachtverträge durch Ablösung in Form von Ausgleichzahlungen vorzeitig aufzulösen.

Der neue Eigentümer bespricht mit ihnen die Realisierungsmöglichkeiten der von ihm angestrebten fachlichen Maßnahmen. Für die Erreichung der Ziele geeignete Maßnahmen werden in der Projektlaufzeit vom Projektträger finanziert bzw. die Kosten aus zur Verfügung stehenden Förderungen bezahlt. Nach Auslaufen der vom Großprojekt finanzierten Maßnahmen können die Flächen wieder in Agrarfördermaßnahmen aufgenommen werden.

12. Angenommen: Ein Nutzer hat eine landwirtschaftliche Fläche gepachtet. Der Verpächter will aber an den Projektträger des NGP für 30 Jahre verpachten. Wie funktioniert das?

Der Projektträger schließt mit dem Eigentümer (bisherigen Verpächter) einen langfristigen (i.d.R. 30-jährigen) Pachtvertrag ab, indem u.a. die Unterverpachtung geregelt ist. Dementsprechend bleibt das bestehende Pachtverhältnis dann mit dem Unterpachtvertrag bestehen.

Der neue Verpächter (Projektträger) bespricht mit dem Unterpächter die Realisierungsmöglichkeiten der von ihm angestrebten fachlichen Maßnahmen. Für die Erreichung der Ziele geeignete Maßnahmen werden in der Projektlaufzeit vom Projektträger finanziert bzw. die Kosten aus zur Verfügung stehenden Förderungen bezahlt.

Nach Auslaufen der vom Großprojekt finanzierten Maßnahmen können die Flächen wieder in Agrarfördermaßnahmen aufgenommen werden.

13. Können Flächen, die dem NGP zur Verfügung stehen sanktionslos aus der AUK/2015 Förderung herausgelöst werden?

Hierzu bedarf es noch der Abstimmung durch das sächsische Umweltministerium. Sollte ein vorzeitiges sanktionsloses Herauslösen nicht möglich sein, wartet der Projektträger sinnvollerweise das Ende des Verpflichtungszeitraums ab.

Regel in einem Großprojekt ist: Alle Maßnahmen im Projekt sind so zu organisieren, dass Sanktionierungen, Rückzahlungsforderungen ebenso wie Doppelförderungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.

14. Wenn auf einer Flächen kein Schlag mehr eingerichtet ist, wie geht es dann nach der Förderung aus dem NGP weiter?

Das LfULG richtet auf Antrag des Bewirtschafters wieder einen Schlag ein.

15. Bin ich als Nutzer dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) gegenüber sanktionspflichtig, wenn die Ziele des Naturschutzgroßprojekts nicht erreicht werden?

Nein. Dem BfN sind der Projektträger und der Freistaat Sachsen verpflichtet. Natürlich sind Sie an den Pachtvertrag gebunden. Dort vereinbarte Maßnahmen, bspw. eine einschürige Mahd nach abblühen der Zielart Arnika müssen, wie bei jeder vertraglichen Vereinbarung, wenn einmal vereinbart, umgesetzt werden.

16. Flächen des Fördergebietes sollen unter Schutz gestellt werden. Kann auf diesen Flächen noch gewirtschaftet werden?

I.d.R. und auf dem allergrößten Teil der Flächen, Ja!

Ziel des Projektes ist der Erhalt historischer und artenreicher Kulturlandschaftselemente wie Hecken, Steinrücken, Teiche und Wiesen. Diese sind erst durch die Nutzung des Menschen entstanden und können auch nur durch die Nutzung erhalten werden. Um sie erhalten zu können oder Flächen wieder dorthin zu entwickeln, müssen aber auf jeweils spezielle Art und Weise, i.d.R. „extensiv“ wie man unter Fachleuten sagt, bewirtschaftet werden. Dass dies auch mit heutiger Landwirtschaft vereinbar ist, sehen wir im Osterzgebirge. Am dortigen NGP wirkten 38 Landwirtschaftsbetriebe mit.

17. Können Flächen noch beweidet werden?

Grundsätzlich sind die Mahd und die Beweidung die ursprünglichsten Bewirtschaftungsformen, die maßgeblich zum Entstehen und zur Entwicklung der Bergwiesen beitrugen und heute zu deren Schutz und Erhaltung alternativlos sind. Deshalb stellen sie auch die bedeutendsten Maßnahmen im Projekt dar. Anzahl, Umfang und Terminstellungen sind abhängig vom Ausgangszustand der Fläche und der zu erreichenden Zielstellung. Für einige Wiesen kann eine Nachbeweidung (die auch historisch üblich war), aber auch die Frühbeweidung mit anschließender Heuwerbung und Herbstnachbeweidung durchaus förderlich sein. Auch im Falle, dass die Fläche als Brutrevier für Wiesenbrüter entwickelt werden soll, kann Beweidung eine förderliche Maßnahme sein. Hier sind dann Auftriebszeiten sowie die Art und Zahl der Weidetiere für den Erfolg der Wiesenbrut entscheidend. Was machbar ist und was nicht, vereinbaren Projektträger und Nutzerinnen/ Nutzer während der Pflege- und Entwicklungsplanung.

18. Es heißt mancherorts, das Projekt wird Ackerflächen „verschlingen“. Was ist da dran?

Ackerflächen eignen sich denkbar schlecht, um aus ihnen artenreiche Wiesen zu entwickeln. Es ist sicher nicht unmöglich, dauert aber vermutlich sehr, sehr lange und ist mit großem Aufwand verbunden. Von daher hätte ein Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen“ kein besonderes Interesse am Erwerb von Ackerflächen. Sollte natürlich ein Mischflurstück aus Wald, Acker und Wiesen angeboten werden, könnte ein solches Flurstück erworben werden und dann bspw. gegen ein fachlich besser geeignetes Wiesenstück getauscht werden. Eine nennenswerte Umwandlung von Acker in extensives Grünland ist nicht geplant.

Zur Biodiversität, für die Artenvielfalt und den Erhalt hier lebender Arten sind Äcker ein historischer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und sollen deshalb erhalten bleiben. Eine naturschutzfachliche Nutzung, z.B. mit Blühstreifen, ist dabei nicht ausgeschlossen.

19. Welche Vorteile bringt das Projekt …

Für die Kommune … eine Kommune, die sich des Projekts annimmt und es lebt, kann über einen Zeitraum von 12-13 Jahren aktive Regionalentwicklung betreiben. Die Gemeinde kann touristisch attraktiv gestaltet werden, gemeinsame Veranstaltungen initiieren und durchführen und als Gemeinschaft zusammenwachsen.

Auch wenn es in Zeiten des Arbeitskräftemangels vielleicht merkwürdig klingt. Das Projekt bringt bezahlte Arbeit für die Menschen in den Projektorten. Vor allem zu Haus, vor der Haustür!

Die Erfahrung des NGP im Osterzgebirge zeigt außerdem, dass ca. 80% der Mittel aus Verpachtungen und Veräußerungen den Bewohnern der Projektorte zu Gute kommen und ein großer Teil in die regionalen Geldkreisläufe einfließt. Davon profitieren die am Projekt beteiligten Kommunen. Konkret z.B. davon, wenn der Malermeister vor Ort den Auftrag für den Fassadenanstrich erhält oder der Heizungsbauer den Auftrag für den Einbau einer neuen Heizung.

Insgesamt profitiert die Kommune davon, dass zusätzliche (Projekt)Mittel in nicht unerheblicher Höhe in die Region fließen und größtenteils in der Region verbleiben. Das sollte auch im Interesse aller Kommunalvertreter sein. Mittel die vor allem für die regionale Entwicklung genutzt werden, sowohl für die naturschutzfachliche als auch für die touristische. Darüber hinaus trägt das Projekt zur weiteren Erhöhung des Bekanntheitsgrades bei.

Für den Eigentümer … mit dem Kaufpreis verfügt der Eigentümer über liquide Mittel zum Eigenverbrauch. Erforderliche Eigentümerpflichten für die veräußerten Flurstücke entfallen. Aus ideeller Sicht leistet er einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer erzgebirgischen Kulturlandschaft.

Für die LandwirtInnen: … LandwirtInnen, soweit sie nicht selbst Eigentümer der Flächen sind, sichern sie sich mit den Langzeitpachtverträgen von 20 Jahren gleichzeitig eine langzeitige Planungssicherheit und eine hohe Kreditwürdigkeit.

Da zur Sicherung der Betriebsstabilität kein Eigenkapital in den Flächenerwerb investiert werden muß, bleiben ggf. Mittel für erforderliche betriebliche Investitionen frei.

Landwirte mit Eigentum an Flächen in den Kerngebieten , welche sie dem Projektträger verpachten, können von der Maßnahmenumsetzung profitieren und profitieren natürlich von der Pachtpreiszahlung in kapitalisierter Form als Einmalbetrag oder in mehreren Tranchen im Projektzeitraum. Auch hier stünden dann liquide Mittel für den Betrieb oder anderes zur Verfügung. Beispielhaft: im NGP Osterzgebirge haben Landwirte, die für eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung eher ungeeigneten Flächen an den Projektträger verkauft und langfristig für die naturschutzfachliche Bewirtschaftung von ihm zurückgepachtet.

Gerade für kleinere Landwirtschaftsbetriebe können die vom Projekt gewünschten Biotopgestaltungen und Biotoppflegmaßnahmen ein wichtiges Standbein sein, aus dem sie Einkommen erzielen und eine langfristige Perspektive haben. Die Möglichkeit des (evtl. nicht unerheblichen) Zuverdienstes in der auftragsschwachen Zeit von Oktober bis März bietet allen Beteiligten (Landwirten, aber auch privaten Eigentümern, kleineren Baubetrieben) eine gute Chance auf Einnahmen. Damit können z.B. Kreditrückzahlungen geleistet werden oder es muss kein Erspartes dafür verwendet werden Nicht zuletzt bieten solche Biotopgestaltungen auch Möglichkeiten der Sicherung von Arbeitsplätzen im Winter.

Für den Naturschutz … der Naturschutz hat die Chance Bedingungen für seltene und gefährdete Arten und Biotope zu schaffen, dass diese auch in der Zukunft noch Lebensraum im Erzgebirge finden. Und natürlich, dass auch unsere Enkel Arten, wie bspw. Schwalbenschwanz und Wachtelkönig noch erleben können.

Die Erhaltung und Entwicklung eines großen, repräsentativen Ausschnittes der erzgebirgischen Kulturlandschaft im Rahmen eines NGP wäre auch ein großer Erfolg für den Erhalt der regionaltypischen biologischen Vielfalt. Das bedeutet, dass hier keine temporären naturschutzfachlichen Eingriffe erfolgen, sondern nachhaltiger, langfristig gesicherter Naturschutz durch eine pflegliche Bewirtschaftung der Flächen gemeinsam mit den Landbewirtschaftern.

20. Welche Bedingungen sind mit der Projektförderung verbunden? Für wen gelten diese Pflichten?

Für den Projektträger als Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger gelten die Regeln der Richtlinie zur „Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „chance.natur“ –Bundesförderung Naturschutz“ vom 19.12.2014.

Im Leitfaden S.41 heißt es außerdem: „Die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger hat – ggf. mit Unterstützung des am Projekt beteiligten Landes – das aus dem Projekt resultierende Folgemanagement sicherzustellen.“

21. Welche Regeln gelten für das Vorkaufsrecht?

Vorkaufsrecht in dem bekannten Sinn gibt es nicht mehr. Der Verkauf von Landwirtschaftsflächen wird im Rahmen des Notarvertrages durch die zuständigen Stellen (u.a. im LRA, Abteilung Landwirtschaft…) und durch die Kommunen und weitere Beteiligte geprüft. Sollten da Einwände bestehen, ist das zu prüfen bzw. „vorkaufsrechtlich“ durch das Projekt der dort gebotene Preis zu zahlen.

22. Flurneuordnung

Die Verbindung eines Naturschutzgroßprojektes mit Flurneuordnungsverfahren ist möglich, wegen der Dauer und der Einbeziehung einer Vielzahl „Ortsfremder“ ist die Anwendung diese Verfahrens jedoch zu prüfen.

23. Wie können wir uns als Menschen, die hier wohnen und wirtschaften einbringen?

In der Planungsphase genauso wie bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Bevölkerung, sind alle Beteiligte und Betroffene einzubeziehen und in regelmäßigen Bürgerveranstaltungen zu informieren. Der Projekterfolg hängt im Wesentlichen von der Akzeptanz der Öffentlichkeit ab, die nur durch Transparenz, Offenheit und Kompromissbereitschaft von Beginn an erreicht wird.

Als Instrumente gibt es außerdem die projektbegleitende Arbeitsgruppe und bei Bedarf Facharbeitsgruppen. Schwierige Abstimmungen können außerdem durch das Hinzuziehen von Moderatoren unterstützt werden.

24. Was passiert wenn es Unstimmigkeiten zwischen Nutzern und Projektträger gibt?

Das Projekt bietet verschiedene Handwerkszeuge. Zum einen gibt es die projektbegleitende Arbeitsgruppe, in der alle Beteiligten miteinander an der Projektplanung und Umsetzung wirken und damit den Prozess mitgestalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Facharbeitsgrupppen zu bilden. Und bei sehr schwierigen Angelegenheiten ist für die Konsenzfindung auch die Moderation durch externe Profis förderfähig. Die Moderation soll dem konstruktiven Umgang mit Konflikten dienen.

25. Welchen Nachteil gibt es für die Region?

Nichts. Wenn ich ehrlich bin, fällt mir dazu nichts ein!


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