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Hausordnung

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Hausordnung gültig ab 01.07.2024 (PDF-Version als Download)

Das Team der Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH (NSZ) wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt.

In unserer Einrichtung treffen sich Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen mit verschiedenen Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnissen. Diese Hausordnung soll helfen, zu einem rücksichtsvollen Miteinander beizutragen. Gruppenverantwortliche, Lehrer sowie sonstige Vertragspartner führen die erforderlichen Belehrungen ihrer Gruppen selbständig durch.

Wir bitten um die Beachtung der nachfolgenden Regeln.

Allgemeines

Den Weisungen der Mitarbeiter des NSZ ist Folge zu leisten.

Alle Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Festgestellte Unfallquellen, Mängel oder Schäden sind der Leitung des NSZ unverzüglich mitzuteilen! Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden kann der Verursacher zur Haftung herangezogen werden!

Das NSZ haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen oder sonstigem persönlichen Eigentum der Gäste. Beim Abhandenkommen oder einer Beschädigung von auf dem Gelände des NSZ abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder sonstigen Beförderungsmitteln und deren Inhalt haftet das NSZ ebenfalls nicht.

Im Gelände des NSZ gilt die Straßenverkehrsordnung. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Im Bereich der Feuerwehrzufahrten (Schranken) besteht ein Halteverbot!

Im NSZ werden extremistische, antisemitische, den Nationalsozialismus verherrlichende, fremdenfeindliche, menschenverachtende u.Ä. sowie jugendgefährdende Symbole, Äußerungen, Musik, Medien und Handlungen nicht geduldet. Bei Verstößen kann ein Hausverbot verhängt und Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt werden. Außerdem können Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden.

Bei dem vom NSZ geführten Schullandheim handelt es sich um eine Kinder- und Jugendeinrichtung. Daher ist es nicht gestattet, Cannabis oder andere berauschende Drogen auf dem Gelände zu konsumieren. Ein übermäßiger Alkoholgenuss bei Gruppenaufenthalten von Erwachsenen ist in unserer Einrichtung nicht erwünscht. Es gilt das Jugendschutzgesetz (§ 9 JuSchG).

Fürsorge- und Aufsichtspflicht

Gruppenverantwortliche, Lehrer sowie sonstige Vertragspartner bleiben grundsätzlich verantwortlich für Ihre Gruppen. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht wird nicht durch die Mitarbeiter des NSZ wahrgenommen.

In nichtöffentlichen Gebäudebereichen sowie abgesperrten Geländebereichen (verschiedene Arbeitsräume, Werkstätten, Lager- und Küchenräume, Garagen, Holzpelletsilo im Wirtschaftshof) ist das Betreten durch Gäste nicht gestattet.

Das Außengelände ist nicht umzäunt, naturnah und weitläufig. Im Umfeld befinden sich Wälder, Wiesen, ein Lehrpfad und frei zugängliche natürliche Gewässer.

Die Gruppenverantwortlichen werden darüber belehrt, dass sich in diesem naturnahen Gelände, in den Wäldern, auf dem Lehrpfad und an den Bächen und Teichen sowie an Arbeitsstätten besondere Gefährdungen ergeben und erforderliche Verhaltensregeln eingehalten werden müssen. Es wird auch auf die Gefahr von Zeckenbissen hingewiesen.

Das Baden in den Gewässern sowie das Betreten zugefrorener Wasserflächen sind untersagt. Kräuter, Früchte u.Ä. dürfen nur nach Freigabe (Unbedenklichkeitserklärung) durch eine beauftragte Fachkraft des NSZ verzehrt werden.

Brandschutz

Bitte informieren Sie sich schon bei Ihrer Anreise an den in jeder Etage ausgehängten Plänen über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, den Standort der Feuerlöscher sowie die aktuellen Notrufnummern!

Alle Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie Flure in unserer Einrichtung sind mit einer elektronischen Rauchmeldeanlage verbunden. Die vorhandenen Feuerschutztüren im Herbergshaus sind grundsätzlich geschlossen zu halten und sämtliche Fluchtwege frei zu halten. Die Feuertreppe darf nur im Katastrophenfall benutzt werden. Die Haustür kann jeder Zeit von Innen geöffnet werden.

Bei einer Rauchentwicklung im Herbergshaus ertönt die Sirene und es erfolgt eine sofortige automatische Meldung an die Feuerwehr. Außerdem und für sämtliche weiteren Brandfälle muss die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 alarmiert werden.

Die Gebäude sind zügig auf den ausgeschilderten Fluchtwegen zu verlassen. Um die Rettungskräfte nicht zu behindern, ist unbedingt der Sammelpunkt auf dem Volleyballplatz im hinteren Geländebereich des NSZ aufzusuchen. Der Gruppenverantwortliche erstattet Meldung an den Einsatzleiter der Feuerwehr.

Bei einem Fehlalarm ist die Feuerwehr umgehend zu informieren. Der Vertragspartner haftet für alle Kosten von Fehlalarmen, die nicht nachweislich durch einen Defekt der Anlage entstanden sind! Zum Abschalten der Alarmanlage muss ein Mitarbeiter des NSZ informiert werden!

In allen Gebäuden sowie im Gelände unserer Einrichtung besteht ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur an dem vom NSZ ausgewiesenen Platz gestattet.

Die Verwendung von Nebelanlagen, brennenden Kerzen, offenem Feuer, mitgebrachten Heiz- und Kochgeräten jeglicher Art, Bügeleisen u.Ä. ist in sämtlichen Räumen des NSZ (Schlaf-, Speise- und Aufenthaltsräume sowie in der Ferienwohnung) aus brandschutztechnischen Gründen untersagt!

Die elektrischen Heizkörper in den Gästehäusern dürfen wegen der hohen Brandgefahr keinesfalls zum Trocknen von Bekleidung oder als Ablage genutzt werden. Manipulationen an elektrischen Anlagen und Geräten sind verboten!

Bei Nutzung der ausgewiesenen Feuerstellen und des Grills haften Sie für die ordnungsgemäße Nutzung. Feuer und Glut dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Feuerstellen und Grills müssen sicher gelöscht sein, bevor Sie sich entfernen.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester und nur außerhalb des Geländes im Bereich der Straße gestattet und muss vom NSZ genehmigt werden. Die Rückstände des Feuerwerks sind vom Verursacher in geeigneten Gefäßen zu entsorgen. Hierbei sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten.

Beherbergung, Räumlichkeiten und Gelände

Von Montag bis Freitag kann die Anreise ab 11.00 Uhr erfolgen. Für Gäste der Ferienwohnung ist eine Anreise ab ca. 14.00 Uhr möglich. An den Wochenenden und an Feiertagen erfolgt die Anreise nach vorheriger Vereinbarung. Die Beräumung der Zimmer am Abreisetag hat wochentags bis 09.00 Uhr, in der Ferienwohnung bis ca. 10.30 Uhr, am Wochenende nach Vereinbarung zu erfolgen.

Sämtliche Räumlichkeiten sind in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu übergeben. Die Müllbehältnisse sind zu leeren, Heizungsventile und Fenster sind zu schließen. Entliehene Bettwäsche ist abzuziehen und im Erdgeschoss der Herberge in bereitgestellte Behältnisse zu legen. Entliehene Gegenstände sind im Herbergsbüro abzugeben. Genutzte Kleinküchen in den Gästehäusern sind gereinigt zu übergeben. Deren Inventar ist auf Vollständigkeit zu überprüfen (siehe Inventarliste).

Gemietete Räumlichkeiten und Gelände sind nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens zum vereinbarten Termin in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Bauliche Veränderungen sind nicht zulässig.

In der Herberge und in den Gästehäusern sollten von den Übernachtungsgästen Hausschuhe getragen werden. Der Garderobenraum dient zum Trocknen nasser Schuhe und Bekleidung.

Die Betten sind aus hygienischen Gründen mit 3-teiliger Bettwäsche zu beziehen. Die Bettwäsche sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden. Bettwäsche kann gegen eine Gebühr entliehen werden. Die Benutzung privater Schlafsäcke ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht!

Sämtliche übergebenen Schlüssel sind vor Verlust zu bewahren. Sollten Schlüssel abhandenkommen, so ist nach einer schriftlichen Verlustmeldung ein Schadenersatz in Höhe von 50,00 €/Stück zu leisten (Schließsystem!).

Beim Verlassen des Geländes und während der Nacht ist die Haustür der Herberge abzuschließen! (Panikschloss – Tür kann auch im verschlossenen Zustand stets von innen geöffnet werden! Bitte Schlüssel beim Abschließen unbedingt 2 x drehen!). Die Eingangstür des Waldhauses ist bei Abwesenheit und nachts abzuschließen! Die einzelnen Gästezimmer, Häuser sowie die Gruppenräume sind bei Bedarf abschließbar.

Mit Rücksicht auf andere Gäste ist von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten. Ausnahmen von dieser Regelung sind von der Herbergsleitung des NSZ zu genehmigen.

Alle Fenster sollten aus Sicherheitsgründen nur gekippt und nicht vollständig geöffnet werden! Beim Verlassen der Gebäude sind sämtliche Fenster zu schließen - dies gilt vor allem für die Dachfenster (Herbergshaus und Waldhaus)!

Mit Energie und Wasser bitte sparsam umgehen - Heizungsventile beim Lüften zudrehen, in ungenutzten Räumen Licht löschen. Zur Mülltrennung stehen beschriftete Abfallbehälter im Wirtschaftshof bereit. Einwegverpackungen und –geschirr sind nicht erwünscht!

In den genutzten Räumlichkeiten und Sanitärbereichen ist selbständig für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Der Lagerfeuer- und der Grillplatz sind nach der Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand (besenrein) zu übergeben.

Fundsachen werden 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen unfrei zugesendet. Anschließend werden noch verwertbare Fundsachen wohltätigen Zwecken zugeführt.

Die Nutzung des Grill- und Lagerfeuerplatzes sowie des Seminarraumes, weiterer Aufenthaltsräume und medientechnischer Anlagen müssen rechtzeitig mit der Herbergsleitung abgestimmt werden. Bei technischen Geräten bedarf es einer vorherigen Unterweisung durch das Herbergspersonal.

Die vereinbarten Essenszeiten sind einzuhalten. Bei Gruppen sollte für jede Mahlzeit von deren Lehrer/Gruppenleiter ein Tischdienst eingeteilt werden. Das Grillen hat eigenverantwortlich zu erfolgen. Bei der Nutzung eines Grills oder eines Lagerfeuerplatzes sind die Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Geschirr und Bestecke der Herbergsküche dürfen ohne vorherige Erlaubnis nicht auf die Zimmer mitgenommen werden.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen, mit denen Selbstversorgung in entsprechenden Räumlichkeiten vereinbart wurde.

Die Speiseräume sind keine Aufenthaltsräume und nur nach Absprache nutzbar. In beiden Räumen ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke nur nach vorheriger Erlaubnis gestattet.


Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH
Am Sauwald 1 / 09487 Schlettau / OT Dörfel
Telefon: 03733 5629-0 bzw. -15
Fax: 03733 5629-99
HRB: 13139
Steuernummer: 217/115/00437/FA Annaberg

e-mail: [email protected]
Internet: www.naturschutzzentrum-erzgebirge.de
Geschäftsführung: Dipl. Ing. Claudia Pommer
Bankverbindung: Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE65870540003318001367 / SWIFT-BIC: WELADED1STB

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